AGB- Allgemeine Mietbedingungen - Vertragsbedingungen |
ReservierungenDie Offerten sind freibleibend. Bis zur Erteilung eines Auftrages behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Alle Vereinbarungen werden für uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung bindend. Vorreservierungen können nicht getätigt werden. StornierungenEin Rücktritt vom Auftrag hat schriftlich zu erfolgen, dabei werden für Aufwendungen folgende Ansätze in Rechnung gestellt:
Werden uns kreditmindernde Umstände des Mieters bekannt oder kommt dieser seinen bisherigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. EigentumDas von uns gelieferte Material bleibt unser Eigentum, es kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden. Das Mietmaterial ist nicht gegen Diebstahl versichert. Bei grösseren Bauten ist es deshalb ratsam, das Areal während der Montage- und Demontagezeit bewachen zu lassen. Die Kosten hierfür hat der Mieter zu tragen. Das von uns gelieferte Material darf nur zu dem gemäss Auftrag vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine Umstellung auf einen anderen Platz oder die Untervermietung ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. BeschädigungenAllfällige Beschädigungen unseres gesamten Mietmaterials infolge unsachgemässer Behandlung oder Benutzung in Höhe des Neupreises abzüglich 20% für Minderwert des gebrauchten Materials. Das Mietmaterial muss in unbeschädigtem und normal sauberem Zustand zurückgegeben werden, Reparaturen werden nach effektivem Aufwand verrechnet. Abhanden gekommenes oder defektes Mietmaterial welches nicht mehr repariert werden kann, wird zum offiziellen Verkaufspreis abzüglich 20% für Minderwert des gebrauchten Materials, ohne Rücksicht auf das Alter, in Rechnung gestellt. MietdauerDie Mietdauer ist im Vertrag festgehalten. Für verspätet zurückgeliefertes Material werden anteilig Tage (angefangene Tage gelten als 1 Tag) verrechnet. VerschiedenesUnsere Rechnungen sind rein Netto zu bezahlen. Im Regelfall gegen Vorauszahlung (siehe Vertrag). Alle Preise verstehen sich exclusive Mehrwertsteuer. Äbänderungen und Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich getroffen werden. Als Gerichtsstand wird von beiden Parteien Bern anerkannt.
Im übrigen gilt das Schweiz. Obligationenrecht über den Miet- und Werkvertrag. |